Zum Inhalt springen
Zur Leistungsübersicht

Orthopädie · Konservative Therapie

Stoßwellentherapie

Die Stoßwellentherapie ist ein nichtoperatives Verfahren, das bei bestimmten schmerzhaften Sehnen-, Muskel- und Ansatzbeschwerden als ergänzende Behandlung in Betracht kommen kann.

Behandlungsfokus

  • nichtoperative Behandlung mit Stoßwellen
  • typische Einsatzfelder wie Fersenschmerz und Kalkschulter
  • ergänzende Therapie bei hartnäckigen Überlastungsbeschwerden
  • individuelle Abwägung von Befund, Dauer und Behandlungsziel
Der Applikator liegt bei der Stoßwellenbehandlung direkt am Ellenbogen an.
Stoßwellentherapie · Ellenbogen

Zur Behandlung

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Stoßwellenbehandlung bei anhaltenden Überlastungs- und Reizzuständen medizinisch sinnvoll in ein konservatives Behandlungskonzept passt.

Wann Stoßwellentherapie in Betracht kommt

Die Stoßwellentherapie wird meist dann besprochen, wenn Schmerzen an Sehnenansätzen oder Weichteilstrukturen über längere Zeit bestehen und konservative Basismaßnahmen allein nicht ausreichend helfen.

Ob das Verfahren sinnvoll ist, hängt von der genauen Diagnose, der Dauer der Beschwerden und den bisherigen Behandlungen ab.

Typische Einsatzfelder der Behandlung

In Deutschland wird die Stoßwellentherapie vor allem bei ausgewählten orthopädischen Reizzuständen und Überlastungsbeschwerden eingesetzt. Dazu gehören Beschwerdebilder, die auch im konservativen Spektrum der Praxis eine Rolle spielen.

  • Fersenschmerz, etwa bei plantarer Reizung oder Fersensporn
  • Kalkschulter mit schmerzhafter Bewegungseinschränkung
  • ausgewählte Sehnen- und Ansatzbeschwerden wie Tennisarm

Was vor der Behandlung geklärt werden sollte

Vor Beginn sollten Befund, Bildgebung, alternative Behandlungsoptionen und die realistische Zielsetzung gemeinsam besprochen werden. Nicht jede Beschwerde reagiert gleichermaßen auf Stoßwellen.

Auch die Einordnung gegenüber Physiotherapie, Medikamenten oder anderen konservativen Verfahren ist wichtig. Je nach Indikation können sich Nutzenbewertung und Kostenübernahme unterscheiden.