Information:

Entfernungen von Hauttumoren und Weichteiltumoren

Diagnose von Weichteilveränderungen

Die Entfernung von Hauttumoren und Weichteiltumoren (Geschwülsten) kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Die Größenzunahme, Farb- und/oder Formveränderung, Schmerzhaftigkeit, Entzündung oder Blutung ist beispielsweise ein Grund dafür, die Operation durchzuführen. Ein weiterer ist die Unsicherheit, ob es sich um einen gutartigen, eine Übergangsform oder gar um einen bösartigen Befund handelt. Diese Fälle (z.B.: „Leberflecken“, Basaliome (sog. „weißer“ Hautkrebs, Grützbeutel, verschiedene weitere Haut- und Hautanhangs- und Fettgeschwülste können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt werden.

Ablauf des Eingriffs

Bei Hauttumoren und Weichteiltumoren geschieht dies i.d.R. in lokaler Betäubung. Die Weichteilveränderung wird dann mit dem Skalpell entfernt und der Wundverschluss mittels Hautnaht durchgeführt. Das entfernte Gewebe wird von einem Pathologen histologisch untersucht. Das Ergebnis teilen wir Ihnen nach Eingang mit. Sie erhalten den schriftlichen Befund für Ihre persönlichen Unterlagen bzw. für Ihren Hausarzt.

Wann sind Hautveränderungen kosmetische Eingriffe

Hautveränderung für deren Entfernung es keine medizinische Notwendigkeit gibt sind kosmetische Eingriffe. Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ist es unzulässig, solche Operationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen durchzuführen. Besteht der Wunsch nach Entfernung, müssen die Kosten hierfür vom Patienten selbst getragen werden. Sie erhalten von uns in diesem Falle eine Rechnung anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wichtige Informationen!

Bitte vorher anmelden!

Wir nehmen uns für jeden Patienten viel Zeit. Wenn die Krankheit es zulässt, sollten Sie sich deshalb möglichst immer vorher anmelden.

Patienten-Fragebogen!

Hier können Sie sich den Patienten-Fragebogen (PDF-Datei) herunterladen, ausdrucken und diesen in Ruhe daheim schon einmal ausfüllen. Patientenfragebogen (Anamnese)

Datenschutz (Behandlungsdaten) (PDF)

Einverständniserklärung des Patienten zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden – §73 Abs. 1b SGB V

Behandlung von Notfällen!

Da wir aber auch durchgehend Notfälle in unserer Praxis behandeln, kann es trotz Terminabsprache zu unvorhergesehenen verlängerten Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Selbstverständlich können Sie uns in Notfällen auch immer unangemeldet aufsuchen.

Praxis Langenhagen:

Telefon 0511 / 72 54 70

Praxis Garbsen – Planetencenter:

Telefon 05137 / 78888