Fragen und Antworten zu Themen rund um die »Chirurgische + Orthopädische Gemeinschaftspraxis«

Über Datenschutz, Lob + Kritik und mehr

Im Praxisalltag ergeben sich viele Fragen, die als Kommentare in den sozialen Medien, E-Mails oder in persönlichen Gesprächen bei uns in den Praxen entstehen,  auf die wir mit dem Informationsangebot auf unseren Internetseiten Antworten geben. Uns ist dieser Dialog wichtig, weil wir so insbesondere unser Qualitätsmanagement, die Arbeit in unseren Praxen und die Patientenbetreuung kontinuierlich verbessern können.

In den Kommentierungen werden aber auch Dinge unsachlich oder falsch dargestellt. In unserer neuen Rubrik »Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten / FAQ« haben wir eine Auswahl von Kommentierungen / Fragen und unsere Hinweise dazu zusammengestellt.

Thema – Datenschutz und Anfragen per E-Mail

Frage:

Ist die Übermittelung von medizinischen Befunden oder Diagnosen per E-Mail möglich?

Antwort:

Anfragen, die wir per E-Mail erhalten und die persönliche Daten, insbesondere medizinische Befunde und Diagnosen erfragen, können wir auf diesem Wege leider nicht beantworten.

Dieses Medium birgt Sicherheitsrisiken, die wir nicht beeinflussen können. Durch versehentliche Fehleingabe oder Schreibfehler kann der Befund an eine falsche Adresse übermittelt werden. Ein Zugriff auf den Posteingang Ihres PC durch dort möglicherweise befindliche Viren, Trojaner oder sonstige Schadprogramme ist nicht auszuschließen. Auch die unabsichtliche Betätigung der Weiterleitungsfunktion kann zu einer Versendung an unerwünschte Adressen führen. Die Übersendung erfolgt zudem unverschlüsselt.

Persönliche Daten, insbesondere medizinische Befunde und Diagnosen sind sensible Daten, die nicht unbeabsichtigt an Dritte übermittelt werden sollen. Haben Sie deshalb bitte dafür Verständnis, dass wir auf dem E-Mail-Weg keine Befunde versenden oder zu medizinischen Sachverhalten Stellung nehmen. Dies Vorgehen dient dem Eigenschutz und dem Schutz Ihrer Privatsphäre.

Setzen Sie sich bitte mit uns persönlich in Verbindung. Wir werden uns Ihres Anliegens gerne annehmen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Thema – Wartezeit

Frage:

Trotz Terminvergabe gab es eine lange Wartezeit. Wie kann das sein?

Antwort:

Bei der Terminvergabe handelt es sich um Richtzeiten. Da wir als Durchgangsärzte in die Akutbehandlung von verunfallten Patienten (Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfälle) eingebunden sind, kann es leider jederzeit zu nicht planbaren Verzögerungen kommen. Diese Patienten müssen ohne Termin in den Sprechzeiten, aufgrund von schweren Verletzungen z.T. auch bevorzugt behandelt werden.

Patienten mit aufgeschobener Dringlichkeit (siehe unter »Terminvergabe«) werden ebenfalls notfallmäßig behandelt.

Thema – Terminvergabe

Frage:

Gibt es eigentlich Regeln für die Terminvergabe? Spielt die Dringlichkeit eine Rolle? Oder die Einordnung als Kassen- oder Privatpatient.

Antwort:

In unseren Praxen gibt es keine unterschiedliche Behandlung von Kassen- und Privatpatienten. Ein internes Qualitätsmanagement regelt die Terminvergabe anhand von klaren Dringlichkeitskriterien. Dies sind z.B.

Akute Notfälle: frisch verunfallte Patienten, akute schwere Erkrankungen werden sofort behandelt und verbleiben in der Praxis

Solche Dringlichkeits-Vorgaben müssen eingehalten werden, sonst werden die Wartezeiten inakzeptabel und die Arbeit ist nicht zu schaffen.

Thema – Behandlung bei Schmerzen / Schmerztherapie

Frage:

Ich hatte starke Schmerzen und bekam an der Praxisrezeption keinen Notfalltermin. Gilt das in einer chirurgischen Praxis  nicht als Notfall, wenn ich starke Schmerzen habe?

Antwort:

Wir sind Chirurgen bzw. Orthopäden und keine Schmerztherapeuten. Schmerzzustände, die sich nicht aus Unfällen oder z.B. akuten Bauchhöhlenerkrankungen (Blinddarmentzündung, Organperforation o.ä.) ergeben, sind nicht die Domäne unseres Fachgebietes. Hierzu wären z.B. Internisten oder Allgemeinmediziner die ersten Ansprechpartner.

Thema – Operationsempfehlung

Frage:

Ich habe den Eindruck, es wird zu schnell zu Operationen geraten. Gibt es nicht auch Therapien, wo eine Operation vermieden werden kann?

Antwort:

Operationsindikationen werden anhand des aktuellen medizinischen wissenschaftlichen Kenntnisstandes gestellt. Wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, wird die Operation entsprechend der vorgegebenen Leitlinien durchgeführt. Die Indikation einer Operation muss immer objektiv überprüfbar und haltbar sein. Diese Punkte sind in der schriftlichen Einwilligungserklärung, die der Patient unterschreiben muss, klar erkennbar. An diese medizinischen und rechtlichen Vorgaben halten wir uns strikt. Ein Abweichen von diesen Abläufen gilt rechtlich und standesrechtlich als Behandlungsfehler. Als Maßstab für die Entscheidungsfindung gelten gerade auch für Ärzte / Chirurgen klare ethische und juristische Grundsätze.

Unsere Beratung ist grundsätzlich auch so angelegt, als würde man für sich selber entscheiden.

Wichtig Hinweis: Bei der Operationsindikation gibt es keinen Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatient.

Thema – Gipsen oder Schienen

Frage:

Wann wird eigentlich ein Gips angelegt und wann kommen Castschienen / Castverbände zum Einsatz?

Antwort:

Das Gipsverfahren wird in unseren Praxen schon seit vielen Jahren nicht mehr durchgeführt. In einem begrenzten Rahmen, werden wir hier nur tätig, wenn bereits hausärztlich so versorgt wurde und wir hier eine ärztliche Kontrolle vornehmen. Dabei wird der Gipsverband nicht komplett erneuert, sondern nur in dem medizinisch erforderlichen Umfang.

In den Praxen der Chirurgischen + Orthopädischen Gemeinschaftspraxis werden nur die neuartigen Castschienen / Castverbände verwendet. Die bestehen aus leichtem Kunststoff, sind leicht und bequem zu tragen.

Wenn die Indikation das zulässt, verordnen wir Bandagen oder Orthesen. Dabei muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Für die Festlegung der Grenzen des Wirtschaftlichkeitsgebotes sind Gesetzgeber und die Krankenkassen zuständig. Das liegt nicht in unserer Verantwortung. Wir müssen diese Grenzen aber strikt einhalten.

Thema – Telefonische Erreichbarkeit

Frage:

Die telefonische Erreichbarkeit ist ganz unterschiedlich. Kann das nicht geändert werden?

Antwort:

In unserem Praxisalltag kann es vorkommen, dass mehrfach angerufen werden muss, da wir als ärztliche Notfallpraxis in einer nicht einfach zu planenden Situation sind und im akuten Falle schnell reagieren müssen. Dies wirkt sich manchmal auch auf die telefonische Erreichbarkeit aus.

Wir bemühen uns aber immer, schnell zu Abstimmungen zu kommen, damit die Leitung wieder für andere Patienten frei wird. Auf unserer Homepage (www.chirurgische.de) bieten wir als zusätzliche Alternative eine Online Terminvereinbarung für unsere Praxis Garbsen Planetenring an.

Wichtige Informationen!

Bitte vorher anmelden!

Wir nehmen uns für jeden Patienten viel Zeit. Wenn die Krankheit es zulässt, sollten Sie sich deshalb möglichst immer vorher anmelden.

Patienten-Fragebogen!

Hier können Sie sich den Patienten-Fragebogen (PDF-Datei) herunterladen, ausdrucken und diesen in Ruhe daheim schon einmal ausfüllen. Patientenfragebogen (Anamnese)

Behandlung von Notfällen!

Da wir aber auch durchgehend Notfälle in unserer Praxis behandeln, kann es trotz Terminabsprache zu unvorhergesehenen verlängerten Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Selbstverständlich können Sie uns in Notfällen auch immer unangemeldet aufsuchen.

Praxis Langenhagen: Telefon 0511 / 72 54 70

Praxis Garbsen – Planetencenter: Telefon 05137 / 78888